Vielfach wird in Verträgen, bei denen zu Gunsten des Miteigentümers ein Wohnrecht am gesamten Haus
vereinbart nicht geregelt, wann der Eigentümer aus dem Rest-Haus auszieht. Wir empfehlen hier dringend
eine Regelung zu treffen, die für Rechtssicherheit sorgt, dass der der das Wohnrecht oder den Nießbrauch
bekam auch möglichst schnell einziehen kann, ohne hier die Gerichte zu beschäftigen. Man sieht an
diesen Fehlern wie wichtig es ist, für die Verträge einen Immobilienexperten hinzuzuziehen, der diese
Verträge kennt. Leider ist auch bei vielen Juristen die Problematik der Rentenverträge, soweit es um
Spezialprobleme geht, nicht bekannt, da es sich um Probleme handelt, die nicht jeden Tag bei
Normalfällen auftreten.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler