Wertfaktor Immobilien Gmbh

Die Firma Wertfaktor wirbt damit, dass Sie, wenn Wertfaktor nur einen Teil der Immobilie kauft, Wertfaktor nur stiller Teilhaber wird. Nach dem Gesetz gibt es keine stillen Teilhaber im Grundstücks- oder Immobilieneigentumsrecht. Der Käufer eines Teils wird Miteigentümer. Es ist eine Frage des Vertrages, welche Rechte er wirklich behält. Gerade dieser Vertrag muss sehr gut von einem Experten durchgeprüft werden, […..]
Weiterlesen >

Wertfaktor Immobilien Gmbh – Verkauf

Wertfaktor wirbt damit, dass sie sich um den kompletten Verkauf der Immobilie nach Ableben kümmern wird. Die Firma Wertfaktor erhält 6,5 %. Begründet wird dies mit einen Team aus Inneneinrichtern, Handwerkern, Fotografen und Vertriebspartner, die die Immobilie professionell in Szene setzen. Wobei allerdings man darüber nachdenken muss, wenn die Erben den Anteil kaufen, warum sie dann 6,5 % zahlen müssen […..]
Weiterlesen >

Tod – unerwartet

Eine interessante Entscheidung hatte das OLG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 06.05.2019, Az. 8 W 13/19 zu entscheiden. Der Verkäufer einer Immobilie erhält als Gegenleistung ein Wohnrecht und Pflegeleistungen. Die Erben wollten eine Anpassung des Vertrags, weil der Verkäufer wenige Tage nach der Beurkundung verstorben ist. Das Gericht hat die Anpassung abgelehnt mit der Begründung, dass auch der frühe […..]
Weiterlesen >

Anpassung/Vertrag

Die Rechtsprechung zu Anpassung von Rentenverträgen mit alten Menschen ist relativ klar. Schließt ein älterer Mensch einen Vertrag auf Veräußerung der von ihm bewohnten Objekte gegen Wohnrecht/Nießbrauch oder/und Rentenanzahlung und stirbt er wenige Tage nach dem Kaufvertrag, so ist der Vertrag nicht anzupassen. Die Erben haben also keine Chance eine Änderung des Vertrages vorzunehmen. Der Erwerber erhält das Immobilienobjekt praktisch […..]
Weiterlesen >

Mindestlaufzeit

Denken Sie daran, wenn Sie den Vertrag abschließen, dass Sie am nächsten Tag sterben könnten. Dies klingt zwar eigenartig, aber entspricht doch der Praxis, die wir erlebt haben. Wir kennen Fälle, bei denen der Veräußerer der Immobilie wenige Tage nach dem Vertrag starb. Um diese großartige Schenkung an die Erwerber zu verhindern, sollten Sie auf jeden Fall die Rentenzahlung so […..]
Weiterlesen >

Leibrente – Gegenwert

Über den Gegenwert bei den vielen Leibrentenmodellen, die auf dem Markt angeboten werden, kann man wirklich diskutieren. So weist einer der Leibrentenvermittler in einem Werbeinserat darauf hin, dass man mit der Immobilienleibrente die Möglichkeit hat, den Wert der Immobilie in eine lebenslange Rente umzuwandeln. Ob dieses auch so richtig ist, kann man darüber nachdenken. Und was geschieht, wenn der Leibrentenberechtigte […..]
Weiterlesen >

Rückvermietung

Unter dem Begriff Immobilienverkauf mit Rückvermietung versteht man in der Praxis, dass Sie die von Ihnen bewohnte Immobilie verkaufen und dann von dem Erwerber zurück mieten. Begründet wird dies damit, dass Sie nirgendwo besser wohnen können als in der Immobilie, die Sie jahrzehntelange selbst gepflegt haben. Die sicherlich nicht falsche Begründung ist, dass man hier eine ganz erheblich gute Kaufpreiserzielung […..]
Weiterlesen >

Versicherungsrente

Verschiedene Versicherungen in Deutschland bieten eine Rentenversicherung an. Die Konstruktion der Versicherung ist meistens so, dass ein Einmalbetrag gezahlt wird und im Hinblick auf das relativ hohe Alter des Einzahlenden meistens entsprechend der Höhe des Alters eine relativ gute Rente bezahlt wird. Grundsätzlich ist von derartigen Modellen nicht abzuraten. Allerdings sollten die Angebote genau geprüft werden. Die Vertreter, die derartige […..]
Weiterlesen >

Haftung – Achtung

Als Verkäufer einer Immobilie haften Sie auch für die Richtigkeit aller Angaben im Immobilienüberlassungsvertrag. Aus der Praxis ist bekannt, dass die große Anzahl der Käufer die Kaufverträge nicht mal richtig durchlesen bzw. überhaupt inhaltlich verstehen. Es werden Garantieerklärungen oftmals in Kaufverträgen abgegeben, dass keine Mängel oder keine sichtbaren Mängel vorhanden sind, obwohl der Verkäufer nichts weiß oder aus Altersgründen Mängel […..]
Weiterlesen >

Vertragsprüfung

Lassen Sie Ihren Vertrag vor Abschluss von einem Immobilienrechtsexperten prüfen, der mit derartigen Verträgen Erfahrungen hat. Auch Notare kennen oft die Probleme nicht, die in solchen Verträgen enthalten sein können, da diese Vertragsarten nicht zum Alltagsgeschäft in einem Notariat gehört. Schalten Sie den Experten schon ab Vertragsbeginn ein. Wir benennen Ihnen gerne hierzu Adressen der Experten. Die Verträge können sehr […..]
Weiterlesen >

Noch Fragen?

Falls Sie irgendwelche Fragen haben können Sie sich gerne an folgende Adresse wenden: Stiftung-Immobilienrente Bahnhofstraße 100 82166 Gräfelfing Vertreten durch den Vorstand Prof. Dr. Volker Thieler Kontakt Telefon: 089/44 232 99-0 Telefax: 089/44 232 99-20 E-Mail: sofortkontakte@gmail.com  

Leibrente ohne Eigentumsverlust?

Im Bereich der Leibrentenverträge gibt es sehr viele Vertragsvarianten, die oftmals die Immobilienkäufer aufgrund des Fehlens des juristischen Wissen nicht kennen bzw. nicht anbieten. So koennte beispielsweise auch der Eigentumsübergang für die Zeit nach dem Ableben des Verkäufers vereinbart werden. Die Leibrentenverkäufer sollten sich deshalb vor Verkauf durch einen Anwalt beraten lassen, der sich wirklich auf diesem sehr komplizierten Rechtsgebiet […..]
Weiterlesen >

Vermögen – eingemauert

Ein findiger Anbieter aus dem Hamburger Raum wirbt damit, dass man einen Teil des Immobilienvermögens verkaufen kann. Der Käufer wird Miteigentümer. Der Käufer kümmert sich angeblich um seinen Miteigentumsanteil nicht. Man erhält im Alter dadurch liquide Mittel. Allerdings ist auch nicht ganz transparent, dass man für den Anteil, den man verkauft hat und für den man Geld bekommen ha, hierfür […..]
Weiterlesen >

Käufervorteil

Käufer von Rentenimmobilien haben den grossen Vorteil das sie Immobilien erwerben können ,ohne groessere Schulden bei Banken aufnehmen zu müssen. Darin liegt allerdings auch das grosse Risiko für die Immobilienverkäufer, weil sie dadurch eventuell an einen zahlungsschwachen Käufer kommen können. Die Bonität des Käufers sollte daher intensiv von einem Experten geprüft werden!

Nießbrauch – Verwendungsersatzanspruch

Wenn die Verwendungen, die der Nießbrauchnehmer auf die Immobilie gemacht hat im Interesse oder mutmaßlichen Willen des Eigentümers gelegen haben, dann hat der Nießbrauchnehmer einen Anspruch analog Auftragsrecht nach § 1049 I, 683 Satz 1, 670 BGB auf Ersatz der Aufwendungen.

Nießbrauch – allgemein

Nach § 1030 BGB ist derjenige, dem ein Nießbrauchrecht eingeräumt worden ist, berechtigt, die Nutzungen aus der entsprechenden Sache zu ziehen. Bei Immobilien würde das bedeuten, das er die Immobilie benutzen kann, er kann sie bewohnen oder auch vermieten und natürlich auch leer stehen lassen. Ihm stehen also die Gebrauchsvorteile der Immobilie zu, d.h. er kann das Immobilienobjekt auch vermieten […..]
Weiterlesen >

Leibrente-früher Tod

Die meisten Anbieter von Leibrentenverträgen gehen davon aus, das auch bei einem frühen Versterben des Verkäufers keine weitere Zahlung mehr für den Käufer anfällt. Aus diesem Grund ist zumindest eine Zeit für die Zahlung zu vereinbaren – bei frühen Tod des Verkäufers muss dann die weitere empfangsberechtigte Person – beispielsweise der Ehepartner oder ein Kind – in der Urkunde erfasst […..]
Weiterlesen >

Reallast, § 1105 BGB

Die Reallast in in § 1105 BGB geregelt. Dort heißt es: „Gesetzlicher Inhalt der Reallast (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind (Reallast). Als Inhalt der Reallast kann auch vereinbart werden, dass die zu entrichtenden Leistungen sich ohne weiteres an veränderte […..]
Weiterlesen >

Nießbrauch – § 1030 BGB

Eine Möglichkeit des dinglichen Nutzungsrechts (um in der Immobilie wohnen zu bleiben), besteht in der rechtlichen Konstruktion des sogenannten Nießbrauchs. Dieser ist in den §§ 1030 ff BGB geregelt. In § 1030 BGB heißt es: „(1) Eine Sache kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen […..]
Weiterlesen >

« Vorherige SeiteNächste Seite »
Themen
Alle Themen anzeigen