Zwangsvollstreckung

Sollte bei der Immobilie eine Zwangsvollstreckung gegen den neuen Eigentümer erfolgen durch eine Zwangshypothek oder in anderer Form, dann könnte auch vereinbart werden, dass in diesem Fall, nachdem dann auch meistens die Zwangsversteigerung der Immobilie droht und somit auch die entsprechenden Zahlungen ausfallen, dass durch eine Rückfallklausel die Immobilie an den alten Eigentümer zurückfällt.

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