Der Käufer einer Immobilie, egal was er mit Ihnen vereinbart, muss eine entsprechende Zahlungsfähigkeit haben. Lassen Sie sich die Bonitätsunterlagen vorlegen und durch einen Experten prüfen.
Der Käufer einer Immobilie, egal was er mit Ihnen vereinbart, muss eine entsprechende Zahlungsfähigkeit haben. Lassen Sie sich die Bonitätsunterlagen vorlegen und durch einen Experten prüfen.