Das Wohnrecht schließt aus, dass der ältere Mensch, der sich bei Veräußerung der Immobilie ein Wohnrecht eintragen ließ, diese nach Auszug vermieten kann. Vermieten kann er die Immobilie nur, wenn der Nießbrauch eingetragen wurde.
Das Wohnrecht schließt aus, dass der ältere Mensch, der sich bei Veräußerung der Immobilie ein Wohnrecht eintragen ließ, diese nach Auszug vermieten kann. Vermieten kann er die Immobilie nur, wenn der Nießbrauch eingetragen wurde.