Derjenige, der ein Wohnrecht bekommt, muss hierfür Steuern zahlen. Dies gilt allerdings nicht für den Eigentümer, der in seinem eigenen Haus wohnen bleibt.
Derjenige, der ein Wohnrecht bekommt, muss hierfür Steuern zahlen. Dies gilt allerdings nicht für den Eigentümer, der in seinem eigenen Haus wohnen bleibt.