WOHNRECHT KANN IN RENTENVERTRÄGEN WEGEN WEGFALL DER GESCHÄFTSGRUNDLAGE RÜCKGÄNGIG GEMACHT WERDEN

Einen sehr interessanten Fall hatte der Bundesgerichtshof am 09.07.2021 entschieden. Ein Pflegebedürftiger älterer Mensch hatte seiner Schwester ein Grundstück übertragen und dafür hat diese eine Pflegeverpflichtung übernommen. Die Schwester erbrachte einige Monate nicht mehr die Pflege. Sie begründete diese Entscheidung damit, dass sie mit ihrem Bruder total zerstritten ist und deswegen ist eine Pflegeleistung nicht mehr zumutbar. Der Bundesgerichtshof entschied […..]
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