Vollmacht

Egal welches Modell Sie wählen, Sie sollten immer jemanden bis zu Ihrem Lebensende mit einer Vollmacht beauftragen, der Sie dann im Notfall, falls in irgendeiner Form der Vertrag kränklich wird, den Sie abgeschlossen haben, vertritt und Ihnen hilft, aus den Problemen heraus zu kommen. Dies kann einmal sein: Verhandlungen mit dem Erwerber der Immobilie. Dies kann auch sein: Einleitung von […..]
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