Es ist die Unkündbarkeit des Mietvertrags zu vereinbaren und im Grundbuch verankern zu lassen. Die meisten wissen nicht, dass man derartige Rechte auch im Grundbuch absichern kann und zwar an erster Rangstelle.
Es ist die Unkündbarkeit des Mietvertrags zu vereinbaren und im Grundbuch verankern zu lassen. Die meisten wissen nicht, dass man derartige Rechte auch im Grundbuch absichern kann und zwar an erster Rangstelle.