Der Verkauf der Immobilie durch einen Leibrentenverpflichteten ändert nichts an der Verpflichtung, dass Sie eine Leibrente bekommen, wenn diese an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen ist. Allerdings könnte evtl. ein Problem mit der Bonität des neuen Käufers auftreten. Entscheidend ist, dass dann auch die Leibrente im Grundbuch so abgesichert wird, dass Sie diese durch eine Versteigerung oder Insolvenz nicht verlieren.