Vielfach wird in Verträgen, bei denen zu Gunsten des Miteigentümers ein Wohnrecht am gesamten Haus vereinbart nicht geregelt, wann der Eigentümer aus dem Rest-Haus auszieht. Wir empfehlen hier dringend eine Regelung zu treffen, die für Rechtssicherheit sorgt, dass der der das Wohnrecht oder den Nießbrauch bekam auch möglichst schnell einziehen kann, ohne hier die Gerichte zu beschäftigen. Man sieht an […..]
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