In Rentenverträgen werden sehr oft auch Einmalzahlungen zusätzlich zu den Rentenzahlungen vereinbart. Diese Vereinbarung ist sehr empfehlenswert. Der Verkäufer einer Immobilie auf Rentenbasis sollte sich überlegen, dass er aufgrund von überraschender Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht kalkulierbaren Risiken Geld benötigen könnte. Er hat dann nicht mehr die Möglichkeit, die Immobilie zu verkaufen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich vorab […..]
Weiterlesen >