Wenn der Käufer der Immobilie seine Rente nicht vertragsgemäß bezahlt, so hat der Verkäufer ein Pfandrecht und kann eventuell die Immobilie auch versteigern lassen.
Wenn der Käufer der Immobilie seine Rente nicht vertragsgemäß bezahlt, so hat der Verkäufer ein Pfandrecht und kann eventuell die Immobilie auch versteigern lassen.