Wenn die Umkehrhypothek als Sicherheit im Grundbuch eingetragen ist, dann kann die Immobilie meist nicht mehr als weitere Sicherheit für Bankdarlehen gegeben werden.
Wenn die Umkehrhypothek als Sicherheit im Grundbuch eingetragen ist, dann kann die Immobilie meist nicht mehr als weitere Sicherheit für Bankdarlehen gegeben werden.