Umkehrhypothek

Die sogenannte „Umkehrhypothek“ gestaltet sich derart, dass der Kapitalgeber dem Eigentümer der Immobilie quasi lediglich eine Art Darlehen gewährt. Die Immobilie wird demnach nicht komplett verkauft, sondern verbleibt im Eigentum des Kapitalnehmers. Auch hierbei ist es möglich, eine Vereinbarung zu treffen, die besagt, dass die in Anspruch genommene Hypothek erst nach dem Tod des Vertragnehmers zurückgezahlt werden muss. Die Erben […..]
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