Die Umkehrhypothek ist letztendlich eine vertragliche Gestaltung, bei der der Eigentümer einer Immobilie einen Kredit erhält. Es kommt somit nicht zum Wechsel des Eigentümers. Bei einer Leibrente ist Vertragsinhalt, dass auch der Eigentümer der Immobilie, also der Leibrentenberechtigte, sein Eigentum verliert und der Leibrentenzahler Eigentümer wird.