Tod – unerwartet

Eine interessante Entscheidung hatte das OLG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 06.05.2019, Az. 8 W 13/19 zu entscheiden. Der Verkäufer einer Immobilie erhält als Gegenleistung ein Wohnrecht und Pflegeleistungen. Die Erben wollten eine Anpassung des Vertrags, weil der Verkäufer wenige Tage nach der Beurkundung verstorben ist. Das Gericht hat die Anpassung abgelehnt mit der Begründung, dass auch der frühe […..]
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