Die Wertschätzung Ihrer Immobilie sollten Sie nicht dem Anbieter des Rentenmodells überlassen. Es empfiehlt sich stattdessen, selbst einen unabhängigen und vereidigten Sachverständigen mit der Wertermittlung zu beauftragen, damit auch der Wert angesetzt wird, den die Immobilie wirklich hat. Dieser haftet aufgrund des mit Ihnen geschlossenen Vertrages dann auch für etwaige Fehler im Gutachten. Akzeptieren Sie dagegen den Gutachter der Gegenseite, so wird dieser vor […..]
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