Rücktrittsrecht

Ein Rücktrittsrecht kann Ihnen in praktisch jedem Vertrag vereinbart werden. Wenn beispielsweise die Ratenzahlungen eine gewisse Zeit ausbleiben oder wenn der Erwerber, der sich zur Instandsetzung und Instandhaltung verpflichtet hat, die Pflichten nicht erfüllt, sollte ein Rücktrittsrecht vereinbart werden. Das Problem ist nur, dass aufgrund des Rücktrittsrechts der ältere Mensch wieder in irgendeinen Prozess gejagt wird, was man vermeiden sollte.

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