Rückfallrecht

Sie sollten mit dem Experten, der Sie berät, für verschiedene Bedingungen, die im Vertrag vereinbart werden und die nicht eingehalten wurden, eine Rückfallklausel vertraglich vereinbaren. Unter einer Rückfallklausel versteht man eine Vereinbarung, dass, wenn beispielsweise länger als drei Monate die Rentenzahlung nicht eingehalten wird oder beispielsweise übliche Haussanierungen nicht durchgeführt werden, die der Erwerber übernommen hat, die Immobilie zurückübertragen wird. […..]
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