Rückfallklausel – Reparaturen und Instandhaltung

Für den Fall, dass Reparaturen und Instandhaltung bis zu einem Betrag X nicht von dem neuen Eigentümer oder auch künftigen Eigentümer, falls der Neueigentümer verkauft, durchführt wurde, sollten Sie unbedingt eine Rückfallklausel vereinbaren. Es nutzt Ihnen nichts, wenn Sie in Ihrem Vertrag eine Rückfallklausel vereinbart haben für Nichtzahlung der Raten, wenn bei Rückfall, der oftmals auch durch einen Rechtsstreit geklärt […..]
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