Rentenvertrag – Umbaumaßnahmen

Im Rentenvertrag sollte auf jeden Fall auch geklärt werden, was mit Umbau-maßnahmen innerhalb des Hauses geschieht. Muss der Berechtigte, der nunmehr das Haus weiter bewohnt, die Genehmigung vom Eigentümer einholen oder kann er jederzeit umbauen, wie er will. Hier ist eine fundierte Rechtsberatung notwendig.

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