Rentenmodelle – dauernde Kontrollen nötig

Bei den Rentenmodellen ist nach Ansicht des Unterzeichners eine dauernde Kontrolle durch eine dritte und neutrale Person – evtl. sogar durch die hier existente Stiftung – erforderlich. Warum? Es ist doch völlig klar: das Vertragsverhältnis endet nicht durch die Beurkundung beim Notar. Das ist ein Vertragsverhältnis, das auf Jahre hinausgeht. Beide Parteien erwarten zumindest am Anfang, dass nicht gleich Betrug […..]
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