Rentenkaufverträge – Inhalt kann fast frei bestimmt werden

Bei den Rentenverträgen, sei es Leibrentenverträge oder Verträge auf Rentenbasis mit Umkehrhypothek, gilt, dass Höhe, Laufzeit und Bedingungen von den Parteien bestimmt werden können. Gegenüber dem älteren Menschen ist oftmals ein besser informierter Partner als Vertragspartner vorhanden und es empfiehlt sich, sich deswegen von einem Anwalt oder Experten beraten zu lassen, der die Probleme kennt, insbesondere wenn irgendwelche Probleme auftauchen, […..]
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