Rentenempfänger – Fremder

Als Veräußerer der Immobilie müssen Sie nicht unbedingt auch Empfänger einer entsprechenden Rente sein, die mit einer Geldsumme versprochen wurde. Sie können natürlich auch jeden Angehörigen aus Ihrer Familie oder Ihre Ehefrau oder Ehemann als Rentenempfänger benennen. Allerdings muss dann die steuerliche Frage geklärt werden, wie weit dieser die künftige Rente versteuern muss.

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