Als Berechtigter einer Eintragung im Grundbuch an erster Rangstelle: erlauben Sie nie einen Rangrücktritt! Ihre Zustimmung wird oft verlangt, weil beispielsweise der Erwerber des Hauses hohe Investitionen hat und ein Bankdarlehen aufnehmen will. Es kann sein, dass er dann behauptet, dass die Bank nur an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen werden will, sonst gibt sie kein Darlehen. Auf derartige Verhandlungen […..]
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