Plötzlicher Pflegefall / Altenheim / Einweisung – Was geschieht mit der Rente?

Auch dieser Fall muss im Vertrag geregelt werden. Ist Nießbrauch vereinbart worden, kann der ältere Mensch eine Vermietung vornehmen und mit dem Mietertrag einen Teil der Pflegekosten bezahlen. Oftmals werden auch von Vertragspartnern Lösungen in Form von Mietzahlungen angeboten. Beispielsweise wenn der ältere Mensch plötzlich krank wird oder in ein Pflegeheim auf Dauer kommt, dass dann für die vereinbarte Laufzeit […..]
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