Auch hierüber entsteht oft Streit, allerdings gilt die Rechtslage, dass die Betriebskosten vom Wohnberechtigten zu tragen sind. Eine genaue Aufstellung, mit dem Hinweis, dass sie nicht abschließend ist, sollte der Vertrag enthalten.
Auch hierüber entsteht oft Streit, allerdings gilt die Rechtslage, dass die Betriebskosten vom Wohnberechtigten zu tragen sind. Eine genaue Aufstellung, mit dem Hinweis, dass sie nicht abschließend ist, sollte der Vertrag enthalten.
Eine Regelung, die besagt, dass der Erwerber künftig die Nebenkosten für Sie bezahlt, mag zwar für die Zukunft ganz erleichternd für Sie scheinen. Sie beinhaltet aber ein großes Risiko. Was geschieht, wenn der Vermieter entweder aus Schlampigkeit oder gegebenenfalls auch absichtlich die Nebenkosten nicht bezahlt? Zahlt er die Grundsteuer nicht, wird eine Zwangseintragung im Grundbuch eingetragen bzw. sogar eine Zwangsversteigerung […..]
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