Denken Sie daran, wenn Sie den Vertrag abschließen, dass Sie am nächsten Tag sterben könnten. Dies klingt zwar eigenartig, aber entspricht doch der Praxis, die wir erlebt haben. Wir kennen Fälle, bei denen der Veräußerer der Immobilie wenige Tage nach dem Vertrag starb. Um diese großartige Schenkung an die Erwerber zu verhindern, sollten Sie auf jeden Fall die Rentenzahlung so […..]
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