Leibrentenmodell – Risiko für den Käufer

Auch der Käufer hat bei den Leibrentenmodellen ein ganz erhebliches Risiko, dass im Rahmen des Vertrags natürlich mitkalkuliert werden muss. Der Unterzeichner kennt nicht nur die Fälle aus dem Blickwinkel des Verkäufers, sondern auch aus dem Blickwinkel des Käufers. Das Risiko kann einmal darin bestehen, dass der Leibrentenberechtigte die Wohnung so verwahrlosen lässt, dass sie im Wert ganz erheblich sinkt. […..]
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Leibrente – Steuer

Für den Leibrentenberechtigten fällt eine sogenannte Ertragssteuer an, deren Höhe vom Alter des Berechtigten abhängig ist. Gehen wir vom Alter von 68 Jahren aus beträgt die Ertragssteuer 16%, bei 80 Jahren 8 %. Die einzelnen Daten soll Ihnen der Steuerberater ausrechnen. Auch entscheidend ist, ob die Steuer überhaupt anfällt im Hinblick auf andere Einkünfte.

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