Auch der Käufer hat bei den Leibrentenmodellen ein ganz erhebliches Risiko, dass im Rahmen des Vertrags natürlich mitkalkuliert werden muss. Der Unterzeichner kennt nicht nur die Fälle aus dem Blickwinkel des Verkäufers, sondern auch aus dem Blickwinkel des Käufers. Das Risiko kann einmal darin bestehen, dass der Leibrentenberechtigte die Wohnung so verwahrlosen lässt, dass sie im Wert ganz erheblich sinkt. […..]
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