Im Rahmen des Leibrentenvertrages muss natürlich geklärt werden, wer für die Instandhaltung, Instandsetzung und sonstige Kosten der Immobilie aufzukommen hat.
Im Rahmen des Leibrentenvertrages muss natürlich geklärt werden, wer für die Instandhaltung, Instandsetzung und sonstige Kosten der Immobilie aufzukommen hat.