Leibrente ohne Eigentumsverlust?

Im Bereich der Leibrentenverträge gibt es sehr viele Vertragsvarianten, die oftmals die Immobilienkäufer aufgrund des Fehlens des juristischen Wissen nicht kennen bzw. nicht anbieten. So koennte beispielsweise auch der Eigentumsübergang für die Zeit nach dem Ableben des Verkäufers vereinbart werden. Die Leibrentenverkäufer sollten sich deshalb vor Verkauf durch einen Anwalt beraten lassen, der sich wirklich auf diesem sehr komplizierten Rechtsgebiet […..]
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