Leibrente – Beraterkollision

Schlecht ist es, wenn der Leibrentenverkäufer, der ältere Mensch, als Berater sich jemanden hinzuzieht, der vom Käufer empfohlen wird. Auch ein Notar kann eine entsprechende Beratung beider Parteien nicht einseitig vornehmen, da er nicht Rechtsberater ist. Es empfiehlt sich daher dringend, für den älteren Menschen, der eine Immobilie auf Leibrente verkaufen will, sich einen Berater auszusuchen, der in seinem Interesse […..]
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