Wir gehen in der Beratungspraxis davon aus, dass auch das Problem, was geschieht, wenn der Erwerber der Immobilie durch einen Verkehrsunfall oder Krankheit plötzlich stirbt und deswegen die Zahlungen nicht mehr erfolgen können, nicht geregelt wird. Es besteht die Möglichkeit, dass man eine Lebensversicherung – eine Risikolebensversicherung, die oft sehr günstig ist – den Käufer absichern lässt und die Beträge […..]
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