Oftmals ist es als Verkäufer interessant, mehrere Käufer als potentielle Vertragspartner benannt zu verlangen. Tritt beispielsweise ein Ehemann und eine Ehefrau als Käufer auf und möchte das Haus für Ihre volljährigen Kinder erwerben, dann sollte man darüber nachdenken, ob nicht die Eheleute und auch gegebenenfalls das Kind mit Vertragspartner wird. Je mehr Vertragspartner Sie haben, desto sicherer sind Sie.