Es fragt sich, ob es überhaupt richtig ist, wie in den meisten Verträgen vereinbart, dass die ganzen Reparaturen und Instandsetzungen von den Eigentümern gezahlt werden. Hieraus können sich erhebliche Streitigkeiten zwischen den Rentenempfängern, den Empfängern des Wohnrechts oder Nießbrauchs ergeben, weil nicht nur Streitigkeiten über das Besichtigungsrecht dadurch entstehen, sondern auch Streitigkeiten über die Frage, muss jetzt der Wohnrechts- oder […..]
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