Reparaturen und Instandsetzung

Es fragt sich, ob es überhaupt richtig ist, wie in den meisten Verträgen vereinbart, dass die ganzen Reparaturen und Instandsetzungen von den Eigentümern gezahlt werden. Hieraus können sich erhebliche Streitigkeiten zwischen den Rentenempfängern, den Empfängern des Wohnrechts oder Nießbrauchs ergeben, weil nicht nur Streitigkeiten über das Besichtigungsrecht dadurch entstehen, sondern auch Streitigkeiten über die Frage, muss jetzt der Wohnrechts- oder […..]
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Reparaturen – Obergrenzen

Einer der Anbieter der Immobilienrente empfiehlt unter anderem, dass man auch in Verträgen Obergrenzen für die Reparaturen, beispielsweise bei 1.000,00 € pro Jahr, vereinbaren könnte. Eine derartige Regelung ist völlig abwegig, da allein schon die Frage, ob 1.000,00 € die Reparatur wirklich ausmacht, zu einem Streitfall führen kann. Entweder vereinbart man, dass der Erwerber die Reparatur übernimmt, oder man vereinbart […..]
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