Haftung – Achtung

Als Verkäufer einer Immobilie haften Sie auch für die Richtigkeit aller Angaben im Immobilienüberlassungsvertrag. Aus der Praxis ist bekannt, dass die große Anzahl der Käufer die Kaufverträge nicht mal richtig durchlesen bzw. überhaupt inhaltlich verstehen. Es werden Garantieerklärungen oftmals in Kaufverträgen abgegeben, dass keine Mängel oder keine sichtbaren Mängel vorhanden sind, obwohl der Verkäufer nichts weiß oder aus Altersgründen Mängel […..]
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