Der Begriff Gutachter ist nicht durch eine bestimmte Ausbildungsvoraussetzung geschützt. Es kann sich somit jeder als Gutachter für ein bestimmtes Gebiet – also beispielsweise „Immobilienbewertung“ bezeichnen – auch wenn er nur irgendein Bewertungscomputerprogramm gekauft hat. Wir empfehlen zumindest einen von der Industrie und Handelskammer vereidigten Sachverständigen auszusuchen oder einen Gutachter der die Gutachtenerstellung auf der Hochschule gelernt hat. Die Schwemme […..]
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