Sämtliche wichtige Regelungen sollten – soweit rechtlich überhaupt möglich – im Grundbuch abgesichert werden. Reine vertragliche Vereinbarungen, die grundbuchmäßig abgesichert werden, würden nicht bedeuten, dass wenn die Immobilie beim neuen Eigentümer belastet und später versteigert wird, dass die Rechte rausfallen. Auch ein neuer Eigentümer würde nach dem Verkauf an diese Rechte nicht gebunden sein. Schuldrechtliche Vereinbarungen, die nur im Vertrag […..]
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