Absicherung vertraglicher Rückübertragungsrechte im Grundbuch- Rückauflassungsvormerkung

Etwaige – dringend zu empfehlende, enumerativ aufzulistende Rückabwicklungsrechte für bestimmte Fälle, wie beispielsweise Ausbleiben der monatlichen Zahlungen, Insolvenz des Käufers etc., , sollten unbedingt auch dinglich, im Grundbuch, abgesichert werden. Dies ist möglich mittels einer sogenannten bedingten Rückauflassungsvormerkung. Dies ist auch wichtig, um die Immobilie im Falle einer Insolvenz des Käufers nicht anderen dritten Gläubigern ausgesetzt zu sehen, sondern im […..]
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Zusatzsicherheiten

Es können sich aus den Eintragungen im Grundbuch, wenn diese nicht 100% sicher und korrekt eingetragen sind, Probleme im Wege der Zwangsversteigerung ergeben, da die Rechtsprechung sich teilweise nicht einig ist, ob gewisse Rechte überhaupt eintragungsfähig sind. Um dieses Risiko auszuschalten, könnte man in Höhe des zu erwartenden Rentenbetrages noch eine Grundschuld zugunsten des Verkäufers eintragen, dies würde ihn dann […..]
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