Gesprächsteilnehmer

Als Gesprächsteilnehmer sollten Sie nie allein bei derartigen Besprechungen, wenn es über den Verkauf Ihrer Immobilie auf Rentenbasis geht, teilnehmen. Sie sollten immer eine neutrale Person, die ggf. als Zeuge zur Verfügung steht, teilnehmen lassen. Sollten sie sich entscheiden für die Lösung über einen Schiedsgutachter, sollten Sie versuchen, den Schiedsgutachter bei der Endverhandlung dabei zu haben. Ggf. empfehlen sich auch […..]
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