Todesfall

Es kann auch sein, dass eine Miterbengemeinschaft oder mehrere Erben als Miterbengemeinschaft im Todesfall des Käufers im Hinblick auf die Miterbengemeinschaft für den Verkäufer gefährlich werden kann. Gemäß § 744 II Abs. 2, 741, 1008 BGB kann jedes Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft (=Erbengemeinschaft) die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Die Aufhebung erfolgt dann durch Zwangsversteigerung der Immobilie gemäß § 1 ff 280-285 […..]
Weiterlesen >

Miterbengemeinschaft

Wenn Ihr Käufer stirbt, kann es passieren, dass eine Miterbengemeinschaft das Objekt erbt. Wir wollen hier zunächst erklären, was eine Miterbengemeinschaft  überhaupt ist. Eine Miterbengemeinschaft entsteht dann, wenn mehr als ein Erbe vorhanden ist. Sind also zwei (oder mehr) Erben vorhanden, entsteht eine Miterbengemeinschaft. Das erste Problem der Miterbengemeinschaft besteht darin, dass es oftmals schwierig ist, die Miterben überhaupt zu finden. […..]
Weiterlesen >

Ansprüche der Miterben

Für viele ältere Menschen bietet sich die Veräußerung ihrer Immobilie auf Rentenbasis oder auf Basis anderer vergleichbarer Modelle auch deswegen an, dass, wenn beispielsweise einer der beiden Ehepartner stirbt, die Kinder dann, falls sie durch ein Testament von der Erbschaft nicht ausgeschlossen sind, Miterben werden und aufgrund ihrer Miterbenstellung die Versteigerung der Immobilie verlangen können. Aus diesem Grund kann eine […..]
Weiterlesen >

Befriedigung möglicher Pflichtteilsansprüche

Der Verkauf der Immobilie, kann, wenn der Vertrag richtig ausgearbeitet wurde, vor finanziellen Risiken im Alter, bedingt durch Hausrenovierung oder Sonderzahlungen, sowie vor dem Verlust des Hauses schützen. Er kann aber auch, wenn aus dem Verkauf vorab eine Zahlung geleistet wird, dazu dienen, dass bei einem Erbfall die Zahlungen, die auf die Pflichtteile geleistet werden müssen, hierdurch gedeckt werden.

Themen
Alle Themen anzeigen