Sie müssen mit einem Steuerberater klären, ob die Einmalzahlung steuerlich nicht als Gewinn zu versteuern ist. Wenn Sie seit über zwei Jahren in Ihrer eigengenutzte Immobilie wohnen, dürfte der Betrag steuerfrei sein. Ist die Immobilie vermietet, müssen Sie über 10 Jahre Eigentümer dieser Immobilie sein. Im Endergebnis sollte aber der Steuerberater Ihnen die Steuerfreiheit bestätigen.