Ein Problem kann für Sie in Zukunft auch ein Eigentümerwechsel darstellen. Sie verhandeln mit einem sehr sympathischen und vertrauenswürdigen Käufer der Immobilie, der Ihnen hierfür eine Rente oder ein Nießbrauchrecht oder beides oder Einmal-Zahlung anbietet. Sie glauben, dass er sich künftig auch als Eigentümer der Immobilie, so wie es im Vertrag vielleicht vereinbart war, kümmern wird. Nach fünf Jahren geht […..]
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