Reallast, § 1105 BGB

Die Reallast in in § 1105 BGB geregelt. Dort heißt es: „Gesetzlicher Inhalt der Reallast (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind (Reallast). Als Inhalt der Reallast kann auch vereinbart werden, dass die zu entrichtenden Leistungen sich ohne weiteres an veränderte […..]
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Nießbrauch – § 1030 BGB

Eine Möglichkeit des dinglichen Nutzungsrechts (um in der Immobilie wohnen zu bleiben), besteht in der rechtlichen Konstruktion des sogenannten Nießbrauchs. Dieser ist in den §§ 1030 ff BGB geregelt. In § 1030 BGB heißt es: „(1) Eine Sache kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen […..]
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Wohnungsrecht, § 1093 BGB in Abgrenzung zum Wohnrecht, § 1090 BGB

Wohnrecht und Wohnungsrecht sind – wie auch das Gesetz es tut – zu unterscheiden. Fälschlicherweise spricht der Volksmund hier jedoch oft generell von einem “Wohnrecht”. Der Unterschied ist jedoch gravierend:   Wohnungsrecht, § 1093 BGB Beim Wohnungsrecht ist die Nutzung des Eigentümers ausgeschlossen und die Wohnung bzw. das Haus steht ausschließlich dem Berechtigten zur Nutzung zur Verfügung. Im Gesetz heißt […..]
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Leibrente – § 759 BGB

Die Leibrente ist – wie eine „Wette auf den Tod“-, was sich auch aus der systematischen Stellung direkt vor den Regelungen über die Wette ergibt, in den §§ 759 ff BGB geregelt. In § 759 BGB heißt es: „Dauer und Betrag der Rente (1) Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist, hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des […..]
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