Bonitätsrisiko

In erster Linie müssen Sie bei der Übertragung Ihrer Immobilie, egal, ob gegen Einmalbetrag, egal in welcher Form, immer die Bonität Ihres Vertragspartners prüfen lassen. Eine endgültige Prüfung hinsichtlich der gesamten Dauer ist sowieso nicht möglich, weil Sie nicht wissen, in welches Risiko oder welche finanziellen Schwierigkeiten der Vertragspartner gerät. Der plötzliche Tod kann für Sie als Rentenempfänger genauso gravierend […..]
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