Vertragsrücktritt

Vielfach wird in Verträgen wegen Leistungsverzug – also nicht Zahlung der Renten – dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag eingeräumt. Dies ergibt sich auch aus dem Gesetz. Diesen Rücktrittsweg muss der Verkäufer, um abgesichert zu sein, in einer Vormerkung im Grundbuch sichern.

Allgemeines – Betreuung

Für Sie als Verkäufer der Immobilie ist es von Bedeutung, dass eine Regelung für den Fall, dass der Käufer beispielsweise durch einen Verkehrsunfall oder durch eine plötzliche Krankheit überraschend unter Betreuung gestellt wird, getroffen wird. Gleiches gilt, falls er mit einer Vorsorgevollmacht eine dritte Person beauftragt. Auch für diesen Fall muss eine Regelung im Vertrag getroffen werden, damit der ältere […..]
Weiterlesen >

Themen
Alle Themen anzeigen