Begriffsbestimmung: Eigentum – Besitz

Wir unterscheiden in Deutschland zwischen Eigentum und Besitz. Der Eigentümer wird im Grundbuch eingetragen und hat das Recht, die Immobilie zu verkaufen oder zu verschenken und zu belasten. Also ihm stehen alle Rechte aus dem Eigentum zu. Der Besitzer hat das Recht, die Immobilie zu benützen. Er hat allerdings auch Schutzrechte gegenüber Besitzstörungen. Rechtlich zählt das Eigentum viel stärker als […..]
Weiterlesen >

Themen
Alle Themen anzeigen