Die meisten Anbieter von Rentenmodellen verlangen, dass der Vertragspartner mindestens 65 Jahre alt ist. Dies sollte allerdings auch für den Lebens- oder Ehepartner gelten, der meistens in die Verträge mit eingebaut wird.
Die meisten Anbieter von Rentenmodellen verlangen, dass der Vertragspartner mindestens 65 Jahre alt ist. Dies sollte allerdings auch für den Lebens- oder Ehepartner gelten, der meistens in die Verträge mit eingebaut wird.