Wohnrecht – Lebenspartner

In der sogenannten nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat der Lebenspartner schlichtweg gar keine Rechte oder besser gesagt kaum Rechte und keinesfalls ist er automatisch Erbe. Stirbt sein Lebenspartner, der beispielsweise ein Wohnrecht nach Veräußerung der Immobilie eingetragen erhielt, gilt das Wohnrecht nicht auch für den Lebenspartner. Der Lebenspartner muss mit seinem Wohnrecht eingetragen sein. Dies gilt natürlich auch für den Ehepartner, der […..]
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Vertragsexperten

Als Experten sollten Sie sich Rechtsanwälte suchen, die das Immobilienrecht beherrschen, was übrigens meistens nicht an den Hochschulen gelehrt wird. Die Experten sollten das Expertenwissen aus der Praxis kennen und entsprechende Rechtsstreitigkeiten schon geführt haben. Gegebenenfalls nennt Ihnen die Stiftung entsprechende Experten.

Nießbrauch Reparaturen

Die Vereinbarung eines Nießbrauchs kann sehr gefährlich werden, wenn Sie im Rahmen des Nießbrauchvertrages Lasten übernehmen, die den Nießbrauch – Möglichkeiten wie Vermietung auch an dritte Personen oder Benutzung der Wohnung durch sie – vernichten, weil Sie für evtl. Kosten für Reparaturen aufzukommen haben, die die künftige Miete reduzieren.

Nießbrauch Ehegatten

Nießbrauch für beide Ehegatten o0der Lebenspartner vereinbaren. Egal ob Wohnrecht oder Nießbrauch, eines muss hier klargestellt sein, dass für beide Ehegatten der Nießbrauch im Grundbuch eingetragen wird. Gleiches gilt für das Wohnrecht. Stirbt nämlich einer der Ehegatten, wird weder Nießbrauch noch Wohnrecht vererbt.

Nießbrauch – allgemein

Nießbrauch bedeutet, dass man eine Immobilie besitzen darf, also man hat das alleinige Recht, in der Immobilie zu sein. Der Nießbrauchberechtigte hat allerdings auch ganz erhebliche Pflichten. Er muss die Nießbrauchsache ordentlich verwalten, und der Berechtigte darf nicht in die Substanz des Objekts eingreifen. Er darf sie also weder umgestalten noch wesentlich verändern (§ 1037 BGB). Er ist zur Tragung […..]
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Miterben können Immobilie versteigern lassen

Für viele ältere Menschen ist auch die Veräußerung der Immobilie auf einer Rentenbasis oder egal, welche Basis ausgesucht wurde, interessant, weil viele ältere Menschen gar nicht berücksichtigen, dass, wenn beispielsweise einer der beiden Ehepartner stirbt, die Kinder dann, falls sie durch ein Testament von der Erbschaft nicht ausgeschlossen sind, Miterben werden und aufgrund ihrer Miterbenstellung die Versteigerung der Immobilie verlangen […..]
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Leibrentenzahlungen

Leibrentenzahlungen sind nicht steuerfrei, sie werden abhängig vom Lebensalter bei Vertragsabschluss versteuert. Bei 70 Jahren beträgt der Betragsanteil 15 %. Der Betragsanteil sinkt kontinierlich, wenn man älter ist. Bei 85-Jährigen beträgt er nur mehr 5 % der Rentensumme.

Leibrente

Es wird eine monatliche Rente bezahlt und man kann vereinbaren, dass diese bis zum Ableben bezahlt wird, was für den Käufer schlecht oder gut sein kann, weil er nicht weiß, wann sein Vertragspartner ablebt. Oft wird vereinbart, dass ein Wert als Basis zugrunde gelegt wird und dann solange gezahlt wird, auch an die Erben, bis dieser Betrag erreicht ist und […..]
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Leibrente – Besichtigungsrecht

An sich gibt es im Leibrentenrecht kein Besichtigungsrecht durch den Eigentümer. Man kann natürlich eine Besichtigungsrecht vereinbaren. Hier sollte allerdings auf die Belange des Leibrentenberechtigten Rücksicht genommen werden. Auch dieser Fall muss genau besprochen und inhaltlich fixiert werden.

Leibrente – Versicherungsverträge

Die Möglichkeit der verschiedenen Versicherungsverträge für die Immobilie sollte mit dem Leibrentenberechtigten und mit dem Leibrentenobjektkäufer besprochen werden. Insbesondere Art und Ausmaß der Versicherungen sollte genau geklärt werden und ggf. sollten auch Versicherungsansprüche gegenüber dem Leibrentenberechtigten abgetreten werden, falls aufgrund von Zahlungen durch Versicherungen der Leibrentenobjekterwerber das Geld für sich vereinnahmt und das Objekt nicht renoviert. Dies könnte beispielsweise bei […..]
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Haus plus-Rente

Eine Münchener Firma bietet bundesweit eine Haus plus-Rente an. Diese Haus plus-Rente hat an sich mit Rente nichts zu tun, da oft nur das kostenlose Nießbrauchrecht und ein Geldbetrag gegen Übertragung der Immobilie angeboten wird. Das Problem bei der Haus plus-Rente liegt darin, dass der Verkäufer neben dem Nießbrauch noch einen Geldbetrag bekommt. Dieser Geldbetrag soll ihn letztlich im Alter […..]
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Gebühren

Lassen Sie sich unbedingt die Gebühren und Kosten im voraus von Ihrem Vertragspartner mitteilen, da oftmals hier ganz erhebliche Geldbeträge aus Ihrem Immobilienvermögen auf den Erwerber bzw. Vermittler oder an andere beteiligte Personen gezahlt werden müssen, die Sie aber so vereinbaren sollten, dass diese der Erwerber zahlt. In der Praxis geht man davon aus, dass je länger die Lebenszeit ist, […..]
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Berater

Die Verträge im Bereich Seniorenimmobilien sind höchst kompliziert. Notwendig sind Berater, die in der Praxis mit derartigen Verträgen Erfahrung haben. Sinnvoll ist es, nicht zu einem Notar oder Anwalt zu gehen, der bisher noch nie einen derartigen Vertrag ausführlich beraten hatte. Es empfiehlt sich hier wirklich Berater auszusuchen, die die Praxisfälle kennen – insbesondere Fälle, die schlecht gelaufen sind. Die […..]
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Belastungsverbot

Im Kaufvertrag kann man auch vereinbaren, dass im Grundbuch der Immobilie keine Belastung eingetragen wird. Dies hat den Vorteil, dass der Wohnberechtigte oder Leibrentenberechtigte oder Rentenberechtigte nicht durch irgendwelche Interessenten belästigt wird, weil die Immobilie durch Nichtbedienung versteigert wird, nach der Käufer der Immobilie überschuldet ist.

Armutsgrenze

60 % der Immobilieneigentümer in Deutschland dürften über 60 Jahre alt sein. Viele davon leben, obwohl sie ein Millionenvermögen haben trotz des Immobilieneigentums an der Armutsgrenze.

Ratenkaufvertrag

Der auch vom Unterzeichner empfohlene Ratenkaufvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Erwerber von dem älteren Menschen eine Immobilie erwirbt. Er zahlt den Kaufpreis in Raten. Der Vorteil dieses Modells liegt darin, dass, wenn der ältere Mensch vor endgültiger Bezahlung des Kaufpreises in Raten verstirbt, die Ratenansprüche auch weiter vererbt werden. Dies ist der Unterschied zu den normalen Rentenmodellen, die […..]
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Mietkauf

Schon Ende der siebziger Jahre war das Mietkauf-Modell als Steuersparmodell relativ bekannt. Der Bauherr einer neu zu errichtenden Immobilie – so das damalige Steuermodell aus den siebziger Jahren – sollte nur für eine gewisse Zeit die Eigentümerstellung behalten. Während der Zeit vermietete der Eigentümer das Objekt über einen gewerblichen Zwischenmieter an den späteren Käufer. Hintergrund war, dass er die erhöhte […..]
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Grundbuch – Funktionen und Aufgabe

a) Nachweis der Eigentümerstellung im privatrechtlichen Sinn. Das Grundbuch weist nur im privatrechtlichen und nicht im öffentlich-rechtlichen Sinne auf die Eigentümerstellung hin. Öffentlich-rechtliche Beschränkungen sind im Grundbuch nicht eingetragen. Deshalb muss der Käufer oder Verkäufer einer Immobilie vorher klären, ob Belastungen aus dem öffentlichen Recht vorhanden sind. b) Die Einigung über Rechtsänderungen, die eine Immobilie betreffen und die die Übertragung […..]
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